Melanie Hein


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AGB

§ 1 Geltung der AGB
Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte der Firma Melanie Hein GmbH. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend.
(2) Proben gelten als Durchschnittsmuster. Die Muster bleiben Eigentum des Verkäufers.

§ 3 Kaufpreis und Nebenkosten
(1) Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach der Preisliste des Verkäufers geltende Preis. Festpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(2) Verpackungskosten, Leih- und Abnützungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.
(3) Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so sind die Kosten der Fracht und die dazugehörenden Nebenkosten vom Käufer zu verauslagen. Der Käufer ist berechtigt, diese Kosten am Rechnungsbetrag zu kürzen. Die Angabe von Frachtkosten ist unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tag des Angebots geltenden Fracht- und Versandkosten zugrunde. Veränderungen dieser Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Käufers.

§ 4 Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers verlässt; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
(2) Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht.

§ 5 Lieferfrist
(1) Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt (Verkehrsstockungen und -behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg). Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.

§ 6 Abnahmeverweigerung
Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, so kann ihm der Verkäufer eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 7 Bezahlung des Kaufpreises
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind die Zahlungen innerhalb von 30 Tagen seit Empfang der Rechnung zu leisten. Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Ein vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen; werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind dem Verkäufer zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.

§ 8 Zahlungsverzug des Käufers
(1) Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(2) Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Konkurses oder des Vergleichsverfahrens durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 9 Gewährleistung
(1) Gewährleistungsansprüche des Verkäufers wegen Mängel der Ware bestehen nur, wenn der Käufer diese Mängel spätestens innerhalb von 3 Tage nach Ablieferung der Ware, in jedem Falle aber vor deren Verarbeitung oder Einbau, dem Verkäufer schriftlich anzeigt.
(2) Das Recht des Käufers, Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung) zu verlangen, ist ausgeschlossen. Der Käufer hat lediglich Anspruch auf Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum des Verkäufers.
(2) Wird die Ware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, der damit als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen- oder Enderzeugnis erwirbt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Ware zum Wert der fremden Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt den ihm hieraus entstehenden Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das verarbeitete Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen For-derungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft.
(4) Die Einziehungsermächtigung des Käufers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Verkäufer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

§ 11 Aufrechnung
Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenforderungen ist nur insoweit zugelassen, als diese Gegenforderungen vom Verkäufer anerkannt sind.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist Lübeck.

§ 13 Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig. So wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.





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